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730_1994 AT

730. Verordnung: Liste der multilateralen Entwicklungsbanken

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 730. Verordnung: Liste der multilateralen Entwicklungsbanken

Auf Grund des § 22 Abs. 10 Z 3 des Bankwesengesetzes (BWG), BGBl. Nr. 532/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 639/1993 wird verordnet

§ 1. In der Anlage 3 zu § 22 BWG wird in der Z 9 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt. Der Anlage 3 zu § 22 BWG wird folgende Z 10 angefügt

„10. der Europäische Investitionsfonds."

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