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730_1974 AT

730. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 730. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 1 lit. b des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1971 wird

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 20. November

1968, BGBl. Nr. 430, über die Ermächtigung

der Zollämter zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form in der Fassung der

Verordnung BGBl. Nr. 485/1973 tritt mit Ablauf

des 31. Dezember 1974 außer Kraft.

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