72_1986
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72. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 72. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft
1986_72_0 72. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft
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Der Nationalrat hat beschlossen
Das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Leistungssteigerung
kleiner und mittlerer Unternehmungen
der gewerblichen Wirtschaft, BGBl.
Nr. 351/1982, wird wie folgt geändert
§ 5 (erster Satz) hat zu lauten
„Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und
Industrie hat dem Nationalrat im vierten Quartal
jedes zweiten Jahres einen Bericht über die Situation
der Unternehmungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 bis
3 vorzulegen."