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72_1986 AT

72. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 72. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Leistungssteigerung

kleiner und mittlerer Unternehmungen

der gewerblichen Wirtschaft, BGBl.

Nr. 351/1982, wird wie folgt geändert

§ 5 (erster Satz) hat zu lauten

„Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und

Industrie hat dem Nationalrat im vierten Quartal

jedes zweiten Jahres einen Bericht über die Situation

der Unternehmungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 bis

3 vorzulegen."

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