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72_1981 AT

72. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß Teile des Richterdienstgesetzes verfassungswidrig waren

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 72. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß Teile des Richterdienstgesetzes verfassungswidrig waren

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß

§ 64 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem

Erkenntnis vom 16. Oktober 1980, G 11/80,

dem Bundeskanzler zugestellt am 13. Jänner

1981, ausgesprochen, daß

1. die Worte „Richter beim Oberlandesgericht

für den Sprengel des Oberlandesgerichtes"

im § 65 Abs. 1 sowie

2. der zweite Halbsatz des ersten Satzes und

der ganze zweite Satz des § 77 Abs. 1

des Richterdienstgesetzes, BGBl. Nr. 305/1961, in

der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 136/

1979 verfassungswidrig waren.

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