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72_1980 AT

72. Verordnung: Ausnahmen von der Bewilligungspflicht nach § 7 Abs. 1 des Sicherheitskontrollgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 72. Verordnung: Ausnahmen von der Bewilligungspflicht nach § 7 Abs. 1 des Sicherheitskontrollgesetzes

Auf Grund des § 7 Abs. 2 Z 1 des Sicherheitskontrollgesetzes, BGBl. Nr. 408/1972, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 315/1978 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Gesundheit und Umweltschutz verordnet

Kleinste radiologisch unbedeutende Mengen von Kernmaterial im Sinne des Sicherheitskontrollgesetzes

sind

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