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72_1974 AT

72. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen

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BGBlPdf 72. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat die Bundesrepublik Deutschland

am 29. Mai 1973 ihre Annahmeurkunde

zum Protokoll vom 12. November 1947 betreffend

die Abänderung des in Genf am 30. September

1921 abgeschlossenen Übereinkommens

zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels

und des in Genf am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen

Abkommens zur Unterdrückung des

Handels mit volljährigen Frauen (BGBl. Nr. 204/

1950, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 88/1967) hinterlegt.

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