72_1974
AT
72. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 72. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen
1974_72_0 72. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat die Bundesrepublik Deutschland
am 29. Mai 1973 ihre Annahmeurkunde
zum Protokoll vom 12. November 1947 betreffend
die Abänderung des in Genf am 30. September
1921 abgeschlossenen Übereinkommens
zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels
und des in Genf am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen
Abkommens zur Unterdrückung des
Handels mit volljährigen Frauen (BGBl. Nr. 204/
1950, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 88/1967) hinterlegt.