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72_1967 AT

72. Bundesgesetz: 6. Novelle zum Hochschulassistentengesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 72. Bundesgesetz: 6. Novelle zum Hochschulassistentengesetz

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Hochschulassistentengesetz 1962, BGBl.

Nr. 216, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 166/1965 und BGBl. Nr. 112/1966 wird abgeändert

wie folgt

1. § 21 Abs. 2 hat zu lauten

2. Im § 10 Abs. 3 ist der Punkt am Ende des

ersten Satzes durch einen Strichpunkt zu ersetzen

und an Stelle des zweiten Satzes anzufügen

„in diesem Falle gebührt dem Hochschulassistenten

eine Abfertigung, deren Höhe sich nach § 54

Absatz 4 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54,

in der jeweils geltenden Fassung richtet."

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1967

in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Unterricht betraut.

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