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72_1949 AT

72. Verordnung: Neufestsetzung der Gebühren für die Physikatsprüfung der Tierärzte (Vierter Nachtrag zur tierärztlichen Physikatsprüfungsordnung).

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 72. Verordnung: Neufestsetzung der Gebühren für die Physikatsprüfung der Tierärzte (Vierter Nachtrag zur tierärztlichen Physikatsprüfungsordnung).

Auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 30. April

1870, R.G.Bl. Nr. 68, wird verordnet

Im § 9 der tierärztlichen Physikatsprüfungsordnung

vom 24. Jänner 1923, B. G. Bl. Nr. 60,

in der Fassung des dritten Nachtrages vom

2. März 1948, B. G. Bl. Nr. 68, treten an Stelle

der Worte „50'— S, wovon 45'— S" die Worte

„150'— S, wovon 135' — S".

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