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729_1996 AT

729. Verordnung: 3. Änderung der Milch-Referenzmengen-Zuteilungsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 729. Verordnung: 3. Änderung der Milch-Referenzmengen-Zuteilungsverordnung

Auf Grund der §§ 101 und 105 des Marktordnungsgesetzes 1985 – MOG, BGBl. Nr. 210, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 298/1995, wird verordnet

Die Milch-Referenzmengen-Zuteilungsverordnung, BGBl. Nr. 226/1995, zuletzt geändert durch die

Verordnung BGBl. Nr. 858/1995, wird wie folgt geändert

§ 7 Abs. 2 lautet

„(2) Überschreitet das gewogene Mittel der repräsentativen Fettgehalte der Anlieferungs-

Referenzmengen I und II den nationalen repräsentativen Fettgehalt, so kann anstelle einer anteilsmäßigen

Anpassung der repräsentativen Fettgehalte der Anlieferungs-Referenzmengen ein der Überschreitung des

nationalen repräsentativen Fettgehalts entsprechender Anteil der Gesamtgarantiemenge für Anlieferungen

als Fettgehaltsreserve von der einzelbetrieblichen Zuteilung ausgenommen werden.“

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