Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
729_1974 AT

729. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 729. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 1 lit. b des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1971 wird

vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und

Industrie hinsichtlich der in der Anlage

A 1 des Außenhandelsgesetzes 1968 angeführten

Waren und hinsichtlich der in den Anlagen A 1

und A 2 des Außenhandelsgesetzes 1968 nicht genannten

Waren und vom Bundesminister für

Land- und Forstwirtschaft hinsichtlich der in

der Anlage A 2 des Außenhandelsgesetzes 1968

angeführten Waren, jeweils im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen, verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie und des Bundesministers

für Land- und Forstwirtschaft vom

21. April 1972, BGBl. Nr. 123, über die Ermächtigung

der Zollämter zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form in der

Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 289/1973

und BGBl. Nr. 486/1973 tritt mit Ablauf des

31. Dezember 1974 außer Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →