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728_1992 AT

728. Verordnung: Lehrpläne der Lehrgänge an Pädagogischen Instituten für die Ausbildung der Neulehrer

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 728. Verordnung: Lehrpläne der Lehrgänge an Pädagogischen Instituten für die Ausbildung der Neulehrer

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/1991, insbesondere dessen §§ 6 und 126 a, sowie des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 314/1992, wird — hinsichtlich der Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen — verordnet

§ 1. Für die nachstehend genannten Lehrgänge an den Pädagogischen Instituten für die Ausbildung der Neulehrer werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne erlassen

1. Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des technischen und gewerblichen

Fachunterrichtes (ausgenommen für Bekleidungsgewerbe) an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten (Anlage 1)

2. Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer für die fachlich-theoretischen Unterrichtsgegenstände an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten (Anlage 2)

3. Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer für die rechtlich-staatsbürgerkundlich-volkswirtschaftlichen Unterrichtsgegenstände an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Anlage 3).

§ 2. (1) Diese Verordnung sowie die Anlagen dieser Verordnung treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

(2) Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 4. April 1986, BGBl. Nr. 257/1986, tritt außer Kraft.

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