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727_1988 AT

727. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Aufwand für den Krankentransport und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 727. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Aufwand für den Krankentransport und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen

Auf Grund des § 23 Abs. 3 des Heeresgebührengesetzes

1985, BGBl. Nr. 87, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 266/1985 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung

über den Aufwand für den Krankentransport

und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen,

BGBl. Nr. 148/1986, in der Fassung

der Verordnung BGBl. Nr. 45/1988 wird wie folgt

geändert

Im § 2 lit. a tritt an die Stelle des Betrages

„1543 S" der Betrag „1753 S".

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1989 in

Kraft.

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