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726_1996 AT

726. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einrichtung des Studienversuches Tapisserie an der Akademie der bildenden Künste in Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 726. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einrichtung des Studienversuches Tapisserie an der Akademie der bildenden Künste in Wien

Auf Grund des § 16 Abs. 8 des Kunsthochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 187/1983, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 508/1995, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Einrichtung des Studienversuches

Tapisserie an der Akademie der bildenden Künste in Wien, BGBl. Nr. 119/1988, zuletzt

geändert durch die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, BGBl.

Nr. 82/1992, wird wie folgt geändert

§ 1 zweiter Satz lautet

„Der Studienversuch beginnt mit dem auf die Kundmachung des Studienplanes folgenden Wintersemester

und endet mit Ablauf des Sommersemesters 2000.“

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