726_1988
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726. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bezeichnung der Versicherungszweige
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 726. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bezeichnung der Versicherungszweige
1988_726_0 726. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bezeichnung der Versicherungszweige
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Auf Grund des § 8 Abs. 5 des Bundesgesetzes
über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung
(VAG), BGBl. Nr. 569/1978,
wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen
vom 3. Februar 1987, BGBl. Nr. 67, über die
Bezeichnung der Versicherungszweige wird wie
folgt geändert
1. Im § 2 Abs. 2 zweiter Satz und im § 2 Abs. 3
werden die Worte „bis 31. Dezember 1988" jeweils
durch die Worte „bis 31. Dezember 1989" ersetzt.
2. In der Anlage lautet Punkt B 9
„9. Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden".