725. Verordnung: Änderung der Studienberechtigungsverordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 3 Abs. 2, des § 4 Abs. 2 und 3 und des § 8 Abs. 3 des Studienberechtigungsgesetzes, BGBl. Nr. 292/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 624/1991, wird verordnet
Die Studienberechtigungsverordnung — Stud-BerVO, BGBl. Nr. 439/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 47/1992, wird wie folgt geändert
1. § 3 Abs. 6 und 7 erhalten die Bezeichnung Abs. 7 und 8. Abs. 6 lautet
„(6) Studienrichtungsbezogene Studienberechtigungen für das Kurzstudium Musik- und Bewe-
gungserziehung sind an der Universität Salzburg zu erlangen."
2. § 7 wird folgender Abs. 4 angefügt
„(4) Studienberechtigungen für den Studienversuch Angewandte Geowissenschaften umfassen zusätzlich den Studienversuch Industrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling, sofern die Studienberechtigungsprüfung vor 1993 abgelegt wurde."
3. Anhang 1 Z 7.8 lautet
„7.8 Studienversuch Fertigungsautomatisierung Mathematik 3 Physik 1 Englisch (lebende Fremdsprache 2)"
4. Im Anhang 1 Z 8.2 wird in der Spalte „Studienrichtung" ein Beistrich gesetzt und angefügt „Studienversuch Industrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling".
5. Anhang 1 Z 8.3 lautet
„8.3 Internationales Studienprogramm Petroleum Engineering Mathematik 3 Physik 1 Englisch (lebende Fremdsprache 2)"