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725_1992 AT

725. Verordnung: Änderung der Studienberechtigungsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 725. Verordnung: Änderung der Studienberechtigungsverordnung

Auf Grund des § 3 Abs. 2, des § 4 Abs. 2 und 3 und des § 8 Abs. 3 des Studienberechtigungsgesetzes, BGBl. Nr. 292/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 624/1991, wird verordnet

Die Studienberechtigungsverordnung — Stud-BerVO, BGBl. Nr. 439/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 47/1992, wird wie folgt geändert

1. § 3 Abs. 6 und 7 erhalten die Bezeichnung Abs. 7 und 8. Abs. 6 lautet

„(6) Studienrichtungsbezogene Studienberechtigungen für das Kurzstudium Musik- und Bewe-

gungserziehung sind an der Universität Salzburg zu erlangen."

2. § 7 wird folgender Abs. 4 angefügt

„(4) Studienberechtigungen für den Studienversuch Angewandte Geowissenschaften umfassen zusätzlich den Studienversuch Industrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling, sofern die Studienberechtigungsprüfung vor 1993 abgelegt wurde."

3. Anhang 1 Z 7.8 lautet

„7.8 Studienversuch Fertigungsautomatisierung Mathematik 3 Physik 1 Englisch (lebende Fremdsprache 2)"

4. Im Anhang 1 Z 8.2 wird in der Spalte „Studienrichtung" ein Beistrich gesetzt und angefügt „Studienversuch Industrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling".

5. Anhang 1 Z 8.3 lautet

„8.3 Internationales Studienprogramm Petroleum Engineering Mathematik 3 Physik 1 Englisch (lebende Fremdsprache 2)"

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