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725_1986 AT

725. Verordnung: Erklärung der Bundesstaatlichen Prothesenwerkstätten zu betriebsähnlichen Einrichtungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 725. Verordnung: Erklärung der Bundesstaatlichen Prothesenwerkstätten zu betriebsähnlichen Einrichtungen

Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Bundeshaushaltsgesetzes,

BGBl. Nr. 213/1986, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

§ 1. Die Bundesstaatlichen Prothesenwerkstätten

werden zu betriebsähnlichen Einrichtungen erklärt.

§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1987 in

Kraft.

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