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722_1990 AT

722. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde der Deutschen Demokratischen Republik gemäß Rn. 10602 ADR betreffend Übergangsvorschriften hinsichtlich der ADR-Novelle vom 1. Jänner 1990

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 722. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde der Deutschen Demokratischen Republik gemäß Rn. 10602 ADR betreffend Übergangsvorschriften hinsichtlich der ADR-Novelle vom 1. Jänner 1990

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird

kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister

für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der

Republik Österreich und der für das ADR

zuständigen Behörde der Deutschen Demokratischen

Republik gemäß Rn. 10 602 ADR betreffend

Übergangsvorschriften hinsichtlich der ADR-Novelle

vom 1. Jänner 1990 Kundgemacht in BGBl. Nr. 60/1990 wurde mit Schreiben des

Ministerrates der Deutschen Demokratischen Re-

publik, Ministerium für Verkehr, vom 13. September

1990, Z. A 13-5/400/90/85-48-10, seitens der

Deutschen Demokratischen Republik widerrufen.

Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft

und Verkehr hat dem Widerruf mit

24. September 1990 zugestimmt; die Vereinbarung

ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft

getreten.

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