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720_1995 AT

720. Verordnung: Festlegung der Beteiligung des Bundes an der Vorarlberger Illwerke Aktiengesellschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 720. Verordnung: Festlegung der Beteiligung des Bundes an der Vorarlberger Illwerke Aktiengesellschaft

Auf Grund des Art. III Abs. 5 des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das 2. Verstaatlichungsgesetz geändert wird und organisationsrechtliche Bestimmungen für die vom 2. Verstaatlichungsgesetz betroffenen Unternehmungen erlassen werden, BGBl. Nr. 321/1987, wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

Die Beteiligung des Bundes an der Vorarlberger Illwerke Aktiengesellschaft kann 0 vH betragen.

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