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720_1991 AT

720. Verordnung: Änderung der Nebenbahnverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 720. Verordnung: Änderung der Nebenbahnverordnung

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes,

BGBl. Nr. 137/1969, zuletzt geändert mit

Bundesgesetz BGBl. Nr. 151/1984, wird im Einvernehmen

mit dem Hauptausschuß des Nationalrates

verordnet

Die Verordnung der Bundesregierung vom

2. Juni 1987 über gemeinwirtschaftliche Leistungen

der österreichischen Bundesbahnen auf Nebenbahnen

(Nebenbahnverordnung), BGBl. Nr. 274/1987,

zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 64/1989, wird

wie folgt geändert

1. Im § 2 werden die Worte „. . . bis längstens

31. Dezember 1991 . . ." durch die Worte „. . . bis

längstens 31. Dezember 1994 . . ." ersetzt.

2. § 2 lit. b Z 2, 4 und 7 sowie § 2 lit. c Z 2 und 5

entfallen.

3. § 2 lit. b Z 3, 5, 6 und 8 werden Z 2, 3, 4 und 5

sowie § 2 lit. c Z 3, 4 und 6 werden Z 2, 3 und 4.

4. Im § 5 Abs. 1 lit. c und d sowie in Abs. 2 werden

die Worte „. . . bis 31. Dezember 1991 ..." durch

die Worte „. . . bis 31. Dezember 1994 .. ." ersetzt

und im Abs. 2 die Z 3 und 4 eingefügt

„3. Klein St. Paul — Launsdorf-Hochosterwitz

4. Ober Grafendorf — Wieselburg"

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