Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720_1986 AT

720. Verordnung: Erklärung der Heeres-Land- und Forstwirtschaftsverwaltung Allentsteig zur betriebsähnlichen Einrichtung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 720. Verordnung: Erklärung der Heeres-Land- und Forstwirtschaftsverwaltung Allentsteig zur betriebsähnlichen Einrichtung

Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Bundeshaushaltsgesetzes,

BGBl. Nr. 213/1986, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

§ 1. Die Heeres-Land- und Forstwirtschaftsverwaltung

Allentsteig wird zu einer betriebsähnlichen

Einrichtung erklärt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1987 in

Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →