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71_1981 AT

71. Verordnung: Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 71. Verordnung: Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Paßgesetzes

1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung der BGBl.

Nr. 510/1974 und 335/1979 wird verordnet

1. Folgende Grenzkontrollstellen sind zur Erteilung

von gewöhnlichen Sichtvermerken ermächtigt

2. Die Verordnung des Bundesministers für

Inneres vom 11. Jänner 1971 über die Ermächtigung

von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung,

BGBl. Nr. 17, in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 262/1971, 106/

1974, 511/1975, 516/1976, 593/1978 und 310/

1979 wird aufgehoben.

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