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71_1974 AT

71. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 71. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen ist Mali am 2. Feber 1973 dem

Internationalen Abkommen zur Unterdrückung

des Handels mit volljährigen Frauen vom 11. Oktober

1933 (BGBl. Nr. 317/1936), in der Fassung

des Protokolls vom 12. November 1947 (BGBl.

Nr. 204/1950, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 87/1967) beigetreten.

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