71_1974
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71. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 71. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen
1974_71_0 71. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen ist Mali am 2. Feber 1973 dem
Internationalen Abkommen zur Unterdrückung
des Handels mit volljährigen Frauen vom 11. Oktober
1933 (BGBl. Nr. 317/1936), in der Fassung
des Protokolls vom 12. November 1947 (BGBl.
Nr. 204/1950, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 87/1967) beigetreten.