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71_1959 AT

71. Kundmachung: Wiederverlautbarung der Nationalrats-Wahlordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 71. Kundmachung: Wiederverlautbarung der Nationalrats-Wahlordnung.

Artikel I.

Auf Grund des § 1 des Wiederverlautbarungsgesetzes,

BGBl. Nr. 114/1947, wird in der Anlage

die Nationalrats-Wahlordnung 1957, BGBl.

Nr. 67, in der durch die Nationalrats-Wahlordnungsnovelle

1958, BGBl. Nr. 7/1959, abgeänderten

Fassung neu verlautbart.

Artikel II.

Die Nationalrats-Wahlordnungsnovelle 1958,

BGBl. Nr. 7/1959, ist am 10. Jänner 1959 in

Kraft getreten.

Artikel III.

Das neuverlautbarte Gesetz ist als „Nationalrats-

Wahlordnung 1959" zu bezeichnen.

Artikel IV.

Als Tag der Herausgabe der Wiederverlautbarung

wird der Tag der Kundmachung im Bundesgesetzblatt

festgestellt.

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