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71_1956 AT

71. Verordnung: 1. Änderung der Arzneitaxe.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 71. Verordnung: 1. Änderung der Arzneitaxe.

Auf Grund des § 7 des Gesetzes vom 18. Dezember

1906, RGBl. Nr. 5/1907, betreffend die

Regelung des Apothekenwesens, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministeriums für

soziale Verwaltung vom 5. Dezember 1955,

BGBl. Nr. 251, womit eine Österreichische Arzneitaxe

herausgegeben wird (Österreichische Arzneitaxe

1956), wird abgeändert wie folgt

Artikel I.

In der Anlage B werden die Preisansätze der

nachstehend angeführten Arzneimittel wie folgt

festgesetzt

Artikel II.

Die Verordnung tritt am 1. April 1956 in

Kraft.

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