71_1952
AT
71. Kundmachung: Neufestsetzung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 71. Kundmachung: Neufestsetzung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen.
1952_71_0 71. Kundmachung: Neufestsetzung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen.
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Auf Grund des zustimmenden Beschlusses des
Hauptausschusses des Nationalrates (Gesetz vom
13. April 1920, StGBl. Nr. 180) werden mit
Wirksamkeit vom 1. Mai 1952 die Tarifgrundlagen
der Österreichischen Bundesbahnen und
der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen
Privatbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen
neu festgesetzt wie folgt