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71_1950 AT

71. Verordnung: Einführung des österreichischen Schillings als Tarifwährung in dem Durchfuhrtarif.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 71. Verordnung: Einführung des österreichischen Schillings als Tarifwährung in dem Durchfuhrtarif.

Auf Grund des zustimmenden Beschlusses des

Hauptausschusses des Nationalrates vom 16. Februar

1950 (Gesetz vom 13. April 1920, StGBl.

Nr. 180) wird verordnet, wie folgt

Die Frachten für die Durchfuhr von Gütern

(auch Leichen und lebenden Tieren) sind in

österreichischer Währung zu berechnen. Der

Berechnung werden die in der „Frachtsatztafel

des Durchfuhrtarifs" in Groschen erstellten

Frachtsätze, vervielfacht mit einer Umrechnungszahl,

zugrundegelegt. Die Umrechnungszahl

ist veränderlich und wird im „Anzeigeblatt

für Verkehr" veröffentlicht.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung

des Bundesministeriums für Verkehr

vom 27. Februar 1947, BGBl. Nr. 44, über die

Einhebung von Durchfuhrfrachten in ausländischer

Währung auf den Österreichischen

Staatseisenbahnen, außer Kraft gesetzt.

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