714. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 5 Abs. 2, 24 und 37 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. .619/1994, wird verordnet
Die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien, BGBl. Nr. 6.57/ 1993, wird wie folgt geändert
1. Im § 1 tritt an die Stelle der Wendung „Studienjahr 1993/94" die Wendung „Studienjahr 1994/95"
2. Im § 1 Z 8 (Franz Schubert-Konservatorium für Musik und darstellende Kunst in Wien) wird nach dem Hauptstudiengang „Musical" folgende Zeile eingefügt
„Schauspiel 4 8 32 — —"
3. § 4 lautet
»,§ 4. (1) Der § 4 und der § 5 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 714/ 1994 treten mit 31 August 1994 in Kraft.
(2) Der § 1 Z 8 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 714/1994 tritt mit 15. September 1994 in Kraft.
4. Dem § 4 wird folgender § 5 angefügt
„§ 5. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 1995 außer Kraft."