714_1986
AT
714. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im Land Oberösterreich durch den Verfassungsgerichtshof
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 714. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im Land Oberösterreich durch den Verfassungsgerichtshof
1986_714_0 714. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im Land Oberösterreich durch den Verfassungsgerichtshof
Originalquelle öffnen
Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes
und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes
1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis
vom 8. Oktober 1986, V 27/86-6, die Verordnung
des Bundesministers für Verkehr vom 17. August
1976, Zl. 69.164/3-IV/5-1976, über die Durchführung
von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder
Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im
Land Oberösterreich als gesetzwidrig aufgehoben.