Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
714_1974 AT

714. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1975

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 714. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1975

Auf Grund des § 11 a Abs. 1 und 3 des Opferfürsorgegesetzes,

BGBl. Nr. 183/1974, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 259/1967 und

164/1972 wird verordnet

Artikel I

Der im Bereiche des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

mit Verordnung BGBl.

Nr. 649/1974 für das Kalenderjahr 1975 mit

1,102 festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem

Ausmaß für das Kalenderjahr 1975 auch für den

Bereich des Opferfürsorgegesetzes verbindlich.

Artikel II

Die Beträge, die für das Kalenderjahr 1975

an die Stelle der im Opferfürsorgegesetz genannten

festen Beträge treten, werden unter Zugrundelegung

der in der Verordnung BGBl.

Nr. 68/1974 angeführten Beträge wie folgt festgestellt

1. Im § 11 Abs. 5

statt 3024 S mit 3332 S,

statt 2490 S mit 2744 S,

statt 3792 S mit 4179 S.

2. Im§ 12 a Abs. 1

statt 4492 S mit 4950 S,

statt 1797 S mit 1980 S.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →