713_1994
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713. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 713. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden
1994_713_0 713. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden
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Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Fernmeldegesetzes, BGBl. Nr. 908/1993, wird verordnet
Artikel 1
Die Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden, BGBl. Nr. 228/1994, wird wie folgt geändert
1. Anlage 2 lit. A 2 3 lautet: „3. vor dem 1 Juli 1995 eingeführt wurden,"
2. Anlage 2 lit. A Z 4 lautet: „4. vor dem 31 Dezember 1995 vertrieben wurden,"
3. Der Anlage 4 wird folgende lit. K angefügt
„K Leitungs- und Metallsuchgeräte
Funkanlagen, die
1. zur Leitungs- und Metallsuche bestimmt sind und
2. ausschließlich auf Frequenzen unter 9 kHz arbeiten."
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit 1. September'1994 in Kraft.