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713_1994 AT

713. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 713. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden

Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Fernmeldegesetzes, BGBl. Nr. 908/1993, wird verordnet

Artikel 1

Die Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden, BGBl. Nr. 228/1994, wird wie folgt geändert

1. Anlage 2 lit. A 2 3 lautet: „3. vor dem 1 Juli 1995 eingeführt wurden,"

2. Anlage 2 lit. A Z 4 lautet: „4. vor dem 31 Dezember 1995 vertrieben wurden,"

3. Der Anlage 4 wird folgende lit. K angefügt

„K Leitungs- und Metallsuchgeräte

Funkanlagen, die

1. zur Leitungs- und Metallsuche bestimmt sind und

2. ausschließlich auf Frequenzen unter 9 kHz arbeiten."

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit 1. September'1994 in Kraft.

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