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713_1992 AT

713. Kundmachung: Geltungsbereich der Anti-Doping-Konvention

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 713. Kundmachung: Geltungsbereich der Anti-Doping-Konvention

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Slowenien am 2. Juli 1992 seine Beitrittsurkunde zur Anti-Doping-Konvention (BGBl. Nr. 451/1991, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 94/1992, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 480/1992) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Ministerkomitee des Europarats auf seiner 480. Tagung der Ministerdelegierten vereinbart, daß die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien nicht mehr als Vertragspartei der Konvention zu betrachten ist.

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