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712_1991 AT

712. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Waren der Anlage B bestimmt werden, auf die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 712. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Waren der Anlage B bestimmt werden, auf die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind

Auf Grund des § 2 Abs. 2 lit. b des Präferenzzollgesetzes, BGBl. Nr. 487/1981, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. Nr. 413/1991, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige

Angelegenheiten und dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet

Die Verordnung, mit der Waren der Anlage B bestimmt werden, auf die die Vorzugszollsätze gemäß

§ 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind, BGBl. Nr. 500/1991, wird geändert wie folgt

1. Im § 1 werden folgende Warenbezeichnungen geändert

2. Der bisherige Text des. § 2 erhält die Absatzbezeichnung (1).

3. § 2 Abs. 1 wird folgender Absatz 2 angefügt

„(2) § 1 der Verordnung, mit der die Verordnung, mit der Waren der Anlage B bestimmt werden, auf

die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind, BGBl.

Nr. 500/1991, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 712/1991, tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft."

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