712. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Waren der Anlage B bestimmt werden, auf die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 2 lit. b des Präferenzzollgesetzes, BGBl. Nr. 487/1981, zuletzt geändert durch
das Bundesgesetz BGBl. Nr. 413/1991, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten und dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet
Die Verordnung, mit der Waren der Anlage B bestimmt werden, auf die die Vorzugszollsätze gemäß
§ 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind, BGBl. Nr. 500/1991, wird geändert wie folgt
1. Im § 1 werden folgende Warenbezeichnungen geändert
2. Der bisherige Text des. § 2 erhält die Absatzbezeichnung (1).
3. § 2 Abs. 1 wird folgender Absatz 2 angefügt
„(2) § 1 der Verordnung, mit der die Verordnung, mit der Waren der Anlage B bestimmt werden, auf
die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind, BGBl.
Nr. 500/1991, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 712/1991, tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft."