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712_1986 AT

712. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung des Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 712. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung des Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen, soweit es

sich um Waren der Anlage A 2 des Außenhandelsgesetzes

1984 handelt, auch im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,

verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 15. Dezember

1983, BGBl. Nr. 651, über die Ermächtigung des

Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form, zuletzt geändert

durch die Verordnung BGBl. Nr. 544/1985, wird

wie folgt geändert

Die Anlage wird wie folgt geändert

In den Kontingenten Nr. 4 und 5 lauten die

Kontingentbeträge wie folgt

Kontingent Nr. 4: statt „2000000" „2500000"

Kontingent Nr. 5: statt „2400000" „2600000"

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1987 in

Kraft.

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