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711_1995 AT

711. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Norwegen gemäß Rn. 10602 ADR betreffend Übergangsvorschriften hinsichtlich der ADR-Novelle vom 1.1. 1990

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 711. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Norwegen gemäß Rn. 10602 ADR betreffend Übergangsvorschriften hinsichtlich der ADR-Novelle vom 1.1. 1990

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Norwegen gemäß Rn. 10602 ADR betreffend Übergangsvorschriften hinsichtlich der ADR-Novelle vom 1.1.1990 (BGBl. Nr 563/1991) ist auf Grund der mit 1. Jänner 1995 in Kraft getretenen Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Kundgemacht in BGBI. Nr. 357/1995 obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.

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