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711_1990 AT

711. Verordnung: Festlegung der Globalquoten für das Jahr 1991 im Bereich der Schrottlenkung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 711. Verordnung: Festlegung der Globalquoten für das Jahr 1991 im Bereich der Schrottlenkung

Auf Grund des § 7 des Schrottlenkungsgesetzes

1985, BGBl. Nr. 428, geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 338/1988, wird verordnet

§ 1. Der im Inland anfallende unlegierte Eisenschrott

wird im Jahre 1991 zwischen der Gruppe der

Unternehmen, die Eisen oder Stahl erzeugen, und

der Gruppe der Unternehmen der Gießereiindustrie

mit einem Jahreszukaufsbedarf über 2000 t im

Verhältnis von 85,2 zu 14,8 aufgeteilt.

§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in

Kraft.

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