711_1990
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711. Verordnung: Festlegung der Globalquoten für das Jahr 1991 im Bereich der Schrottlenkung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 711. Verordnung: Festlegung der Globalquoten für das Jahr 1991 im Bereich der Schrottlenkung
1990_711_0 711. Verordnung: Festlegung der Globalquoten für das Jahr 1991 im Bereich der Schrottlenkung
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Auf Grund des § 7 des Schrottlenkungsgesetzes
1985, BGBl. Nr. 428, geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. Nr. 338/1988, wird verordnet
§ 1. Der im Inland anfallende unlegierte Eisenschrott
wird im Jahre 1991 zwischen der Gruppe der
Unternehmen, die Eisen oder Stahl erzeugen, und
der Gruppe der Unternehmen der Gießereiindustrie
mit einem Jahreszukaufsbedarf über 2000 t im
Verhältnis von 85,2 zu 14,8 aufgeteilt.
§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in
Kraft.