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711_1974 AT

711. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 126 Leonfeldener Straße im Bereich der Stadt Linz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 711. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 126 Leonfeldener Straße im Bereich der Stadt Linz

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 126

Leonfeldener Straße wird im Bereich der Stadt

Linz wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

an der Anschlußstelle „Brückenkopf Urfahr" der

A 7 Mühlkreis Autobahn und bindet bei km 1,173

(neu)/1,203 (alt) — das ist bei der Kreuzung

Leonfeldener Straße/Harbacher Straße — in die

bestehende Bundesstraße ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

sowie beim Magistrat der Stadt Linz

aufliegenden Planunterlagen (Maßstab 1 :2000)

zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Der in dessen Abs. 2 angeführte Geländestreifen

beträgt 35 m beiderseits der Straßenachse.

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