711. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 126 Leonfeldener Straße im Bereich der Stadt Linz
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 126
Leonfeldener Straße wird im Bereich der Stadt
Linz wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
an der Anschlußstelle „Brückenkopf Urfahr" der
A 7 Mühlkreis Autobahn und bindet bei km 1,173
(neu)/1,203 (alt) — das ist bei der Kreuzung
Leonfeldener Straße/Harbacher Straße — in die
bestehende Bundesstraße ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
sowie beim Magistrat der Stadt Linz
aufliegenden Planunterlagen (Maßstab 1 :2000)
zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Der in dessen Abs. 2 angeführte Geländestreifen
beträgt 35 m beiderseits der Straßenachse.