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70_1996 AT

70. Kundmachung: Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 70. Kundmachung: Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre

Beitrittsurkunden zur Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung

(BGBl. Nr. 397/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 251/1994) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

Eritrea 20. Juni 1995

Kambodscha 18. September 1995

Turkmenistan 16. Februar 1995

Usbekistan 26. April 1994

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge haben die Vereinigten Staaten am 4. Dezember

1995 ihre Urkunde betreffend die Kündigung der Satzung hinterlegt.

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