Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
70_1979 AT

70. Verordnung: 3. Bundesrechenamtsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 70. Verordnung: 3. Bundesrechenamtsverordnung

Auf Grund des § 5 des Bundesrechenamtsgesetzes,

BGBl. Nr. 123/1978, wird auf Antrag

des Bundesministers für soziale Verwaltung im

Einvernehmen mit dem Rechnungshof verordnet

Dem Bundesrechenamt obliegt die Mitwirkung

bei der Berechnung und die Zahlbarstellung

der im § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 20

des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.

Nr. 31/1969, angeführten wiederkehrenden Beihilfen

zur Förderung der Erlangung von Arbeits- oder

Ausbildungsplätzen oder zur Sicherung

einer Beschäftigung.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →