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70_1974 AT

70. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 70. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen haben Malta, Mauritius, Fidschi

und Sambia erklärt, sich an das Internationale

Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen-

und Kinderhandels vom 30. September 1921

(BGBl. Nr. 704/1922, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 86/1967)

gebunden zu erachten, dessen Anwendung bereits

vor Erlangung der Unabhängigkeit auf das Gebiet

dieser Staaten ausgedehnt worden war.

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