70_1974
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70. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 70. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels
1974_70_0 70. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen haben Malta, Mauritius, Fidschi
und Sambia erklärt, sich an das Internationale
Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen-
und Kinderhandels vom 30. September 1921
(BGBl. Nr. 704/1922, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 86/1967)
gebunden zu erachten, dessen Anwendung bereits
vor Erlangung der Unabhängigkeit auf das Gebiet
dieser Staaten ausgedehnt worden war.