70. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes
vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über das
Bundesgesetzblatt wird kundgemacht
1. Die Kundmachung BGBl. Nr. 120/1956 ist
wie folgt zu berichtigen
Im französischen Text des Art. 61 Z. 2 des
Statuts des Internationalen Gerichtshofes hat es
statt „s'ouvre par un arrêt de la Cour expressément
l'existence du fait" richtig „s'ouvre par un
arrêt de la Cour constatant expressément l'existence
du fait" zu lauten.
2. Das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1959,
BGBl. Nr. 298, womit Ergänzungszulagen an
Empfänger von Ruhe(Versorgungs)bezügen des
Bundes gewährt werden und die Ruhegenußbemessungsgrundlage
abgeändert wird, ist wie
folgt zu berichtigen
a) Nach der Paragraphenbezeichnung „§ 5."
ist die Absatzbezeichnung „(1)" einzufügen.
b) Im Art. II hat es statt „§ 47. Abs. 1 Gehaltsüberleitungsgesetz"
richtig „§ 47
Abs. 1 Gehaltsüberleitungsgesetz" zu lauten.
3. Die Kundmachung der Bundesregierung vom
10. November 1959, BGBl. Nr. 272 und ASlg.
Nr. 4, ist wie folgt zu berichtigen
Im § 21 Abs. 1 der Anlage (Kartellgesetz 1959)
hat es statt „(§ 33 Abs. I Z. 6 lit. a)" richtig
„(§ 33 Abs. 1 Z. 6 lit. a)" zu lauten.
4. Die Verordnung des Bundesministeriums für
Handel und Wiederaufbau vom 19. Jänner 1960,
BGBl. Nr. 35, mit der die Fachgruppenordnung
neuerlich abgeändert wird (8. Fachgruppenordnungsnovelle),
ist wie folgt zu berichtigen
Im § 3 Abs. 4 des Anhangs zur Fachgruppenordnung
hat es zu lauten statt
„H. Bundesgremium des Handels
mit Eisen, Metallen, Eisen- und
Metallwaren, Waffen, Werkzeugen,
Haus- und Küchengeräten,
Glas-, Porzellan- und Keramikwaren
(Ziffer 16):"
richtig
„H. Bundesgremium des Handels
mit Eisen, Metallen, Eisen- und
Metallwaren, Werkzeugen,
Waffen, Haus- und Küchengeräten,
Glas-, Porzellan- und Keramikwaren
(Ziffer 16):".
5. Die Verordnung des Bundesministeriums für
Handel und Wiederaufbau vom 18. Jänner 1960,
BGBl. Nr. 36, mit der die Handelskammer-Wahlordnung,
BGBl. Nr. 11/1950, und die Anlage 1
dieser Verordnung neuerlich abgeändert wird
(4. Handelskammer-Wahlordnungsnovelle) ist
wie folgt zu berichtigen
In der Anlage 1 der Handelskammer-Wahlordnung
hat es zu lauten
a) Im § 1 unter V. Sektion Verkehr Z. 3 statt
„Luftfahrtsunternehmungen" richtig „Luftfahrtunternehmungen".
b) Im § 1 unter V. Sektion Verkehr Z. 10
statt „Garagen, Tankstellen und Servicestationsunternehmungen"
richtig „Garagen,
Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen".
c) Im § 1 unter VI. Sektion Fremdenverkehr
Z. 5, Reisebüros, in der Rubrik Salzburg
statt „(2)" richtig „9".
d) Im § 3 unter III. Sektion Handel Z. 3 statt
„Bundesgremium der Konsumgenossenschaften"
richtig „Konsumgenossenschaften".
e) Im § 3 unter III. Sektion Handel Z. 16
statt „Handel mit Eisen, Metallen, Eisen-
und Metallwaren, Waffen, Werkzeugen,
Haus- und Küchengeräten, Glas-, Porzellan-
und Keramikwaren" richtig „Handel mit
Eisen, Metallen, Eisen- und Metallwaren,
Werkzeugen, Waffen, Haus- und Küchengeräten,
Glas-, Porzellan- und Keramikwaren".
f) Im § 3 unter III. Sektion Handel Z. 30
statt „Markt-, Straßen- und Wanderhändler,
Marktfahrer und Hausierer" richtig
„Markt-, Straßen- und Wanderhahdel".
g) Im § 3 unter IV. Sektion Geld-, Kredit-
und Versicherungswesen Z. 5 statt „Versicherungsunternehmen"
richtig „Versicherungsunternehmungen".
h) Im § 3 unter V. Sektion Verkehr Z. 3 statt
„Luftfahrtsunternehmungen" richtig „Luftfahrtunternehmungen".
i) Im § 3 unter V. Sektion Verkehr Z. 10
statt „Garagen, Tankstellen und Servicestationsunternehmungen"
richtig „Garagen,
Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen".