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70_1959 AT

70. Kundmachung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 70. Kundmachung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.

1. Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-

Wahlordnung 1957, BGBl. Nr. 67, in der Fassung

der Nationalrats-Wahlordnungsnovelle 1958,

BGBl. Nr. 7/1959, wird hiemit die Wahl für

den Nationalrat ausgeschrieben.

2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß

des Nationalrates wird als Wahltag der 10. Mai

1959 festgesetzt.

3. Als Tag, der für den Fall der Auflegung

des Wählerverzeichnisses als Stichtag gilt, wird

der 1. April 1959 bestimmt.

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