Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
709_1993 AT

709. Kundmachung: Aufhebung des ersten Satzes des § 30 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 709. Kundmachung: Aufhebung des ersten Satzes des § 30 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Juli 1993, G 226/92-7, dem Bundeskanzler zugestellt am 3. September 1993, den ersten Satz des § 30 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 1994 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →