709_1992
AT
709. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 709. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches
1992_709_0 709. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches (BGBl. Nr. 181/1979, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 218/1987) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Beitrittsurkunde
Jugoslawien ................18. März 1991
Portugal...................21. April 1989
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Ministerkomitee des Europarats auf seiner 480. Tagung der Ministerdelegierten vereinbart, daß die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien nicht mehr als Vertragspartei des Übereinkommens zu betrachten ist.