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709_1992 AT

709. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 709. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches (BGBl. Nr. 181/1979, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 218/1987) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

Jugoslawien ................18. März 1991

Portugal...................21. April 1989

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Ministerkomitee des Europarats auf seiner 480. Tagung der Ministerdelegierten vereinbart, daß die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien nicht mehr als Vertragspartei des Übereinkommens zu betrachten ist.

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