709_1988
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709. Kundmachung: Großverkaufspreise für Technischen Sprit
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 709. Kundmachung: Großverkaufspreise für Technischen Sprit
Mit Zustimmung des Hauptausschusses des
Nationalrates vom 15. Dezember 1988 (Gesetz
vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird mit Gültigkeit
ab 1. Jänner 1989 der allgemein ermäßigte
Verkaufspreis im Großverkauf für den von der
Verwertungsstelle des Österreichischen Branntweinmonopols
vollständig vergällt für Haushalts- und
gewerbliche Zwecke (Brennspiritus) oder
unvollständig vergällt für gewerbliche Zwecke
(Holzgeistbranntwein) oder zur unvollständigen
Vergällung für gewerbliche Zwecke abgegebenen
Technischen Sprit für 100 Liter Weingeist frachtfrei
Bestimmungsstation mit 800 S festgesetzt.
Zum angeführten Preis kommt die Umsatzsteuer
nach dem jeweils geltenden Steuersatz.