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709_1988 AT

709. Kundmachung: Großverkaufspreise für Technischen Sprit

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 709. Kundmachung: Großverkaufspreise für Technischen Sprit

Mit Zustimmung des Hauptausschusses des

Nationalrates vom 15. Dezember 1988 (Gesetz

vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird mit Gültigkeit

ab 1. Jänner 1989 der allgemein ermäßigte

Verkaufspreis im Großverkauf für den von der

Verwertungsstelle des Österreichischen Branntweinmonopols

vollständig vergällt für Haushalts- und

gewerbliche Zwecke (Brennspiritus) oder

unvollständig vergällt für gewerbliche Zwecke

(Holzgeistbranntwein) oder zur unvollständigen

Vergällung für gewerbliche Zwecke abgegebenen

Technischen Sprit für 100 Liter Weingeist frachtfrei

Bestimmungsstation mit 800 S festgesetzt.

Zum angeführten Preis kommt die Umsatzsteuer

nach dem jeweils geltenden Steuersatz.

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