708. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (BGBl. Nr. 239/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 504/1989) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Beitrittsurkurde
Bulgarien................31. Jänner 1991
Jugoslawien.............. 2. November 1990
Slowenien.............. 2. Juli 1992
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Ministerkomitee des Europarats auf seiner 480. Tagung der Ministerdelegierten vereinbart, daß die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien nicht mehr als Vertragspartei des Übereinkommens zu betrachten ist.
Ferner hat der Generalsekretär mitgeteilt, daß Rußland als Vertragspartei dieses Übereinkommens, dem die ehemalige Sowjetunion am 13. November 1990 beigetreten war, angesehen wird.