707. Verordnung: Änderung der Monatsausweisverordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 24 Abs. 17 des Kreditwesengesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.
Nr. 415/1988 wird nach Anhörung der Oesterreichischen Nationalbank verordnet
Die Monatsausweisverordnung, BGBl. Nr. 622/1986, wird wie folgt geändert
Die Anlage zur Monatsausweisverordnung wird wie folgt geändert
1. Die Vordruck-Nummer „KR 111" wird durchgängig durch die Vordruck-Nummer „BAKA 011"
ersetzt.
2. Folgende Positionsnummern werden geändert
a) Auf Seite 24 zu Position 3 b: 0321511 wird durch 0321512 und 0322511 wird durch 0322512
ersetzt;
b) auf Seite 25 zu Position 5 b: 0521521 („Auslandswechsel übernommen von Ausländern in Schilling")
wird durch 0521522 und 0522521 („Auslandswechsel übernommen von Ausländern in
Fremdwährung") wird durch 0522522 ersetzt;
c) auf Seite 28 zu Position 8 c: 0831511 wird durch 0831512 und 0832511 wird durch 0832512
ersetzt;
d) auf Seite 28 zu Position 8 d: 0841511 wird durch 0841512 und 0842511 wird durch 0842512
ersetzt;
e) auf Seite 34 zu Position 21 c: 2131514 wird durch 2131516 und 2132514 wird durch 2132516
ersetzt;
f) auf Seite 34 zu Position 21 d: 2141514 wird durch 2141516 ersetzt;
g) auf Seite 35 zu Position 21 d: 2142514 wird durch 2142516 ersetzt.
3. Auf Seite 32 entfallen die Positionsnummern 2111128 und 2111428.
4. Auf Seite 55 werden die Positionsnummern 0610032 und 0610033 von der Spalte „SCHILLING"
in die Spalte „GESAMTSUMME" versetzt.
5. Folgende Bezeichnungen werden geändert bzw. eingefügt
a) Auf Seite 11 wird „Wohn- und Siedlungsvereinigungen" durch „Wohnbau- und sonstige Bauträgergesellschaften
für den Wohnbau" ersetzt;
b) auf den Seiten 11 und 14 wird „Sozialversicherungsanstalten" durch „Sozialversicherungen" und
„Vertragsversicherungsanstalten" durch „Vertragsversicherungsunternehmen" ersetzt;
c) auf Seite 43: Nach „festverzinsliche Wertpapiere, die an der Wiener Börse notiert sind, in Schilling
(gemäß § 14 Abs. 9 Z 4)" wird der Klammerausdruck „(inkl. Geldmarkt-Rahmen BSchsch. gemäß
VO über die flüssigen Mittel zweiten Grades)" eingefügt;
d) auf Seite 43: „Miteigentumsfondsanteile (gemäß 5. KWG-DVO)" wird durch „Miteigentumsfondsanteile
(gemäß § 14 Abs. 13 VO über die flüssigen Mittel zweiten Grades)" ersetzt;
e) auf Seite 46 lautet die Überschrift zu Punkt 3: „Höchste Überschreitung der 50%-Grenze (des
HK) aller offenen Positionen sowie Anzahl der Überschreitungen im Monat sowie der Quartale
und Halbjahre";
f) auf Seite 47 wird „Anlagen" durch „Summe der Anlagen" ersetzt;
g) auf Seite 56 wird nach der Position „14 b. eigenes Partizipationskapital, hievon im Ausland aufgebracht
beziehungsweise emittiert" folgende Position eingefügt
h) auf Seite 59 werden nach der Position „28 b. hievon Wertpapiere im Ausland" folgende Positionen
eingefügt
6. Auf Seite 42 wird folgende Fußnote eingefügt
„1) Jeweils nur bis zur Höhe der entsprechenden Verpflichtungen."
7. Die Seiten 60 bis 66 entfallen.
8. Die Beilage zum Monatsausweis gemäß § 13 Abs. 8 KWG wird durch die in der Anlage enthaltene
neue Beilage zum Monatsausweis ersetzt.