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706_1996 AT

706. Verordnung: Änderung der Rebenverkehrsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 706. Verordnung: Änderung der Rebenverkehrsverordnung

Auf Grund des § 18 Abs. 1 des Rebenverkehrsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 418, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Rebenverkehrsverordnung, BGBl. Nr. 466/1996, wird wie folgt geändert

1. § 6 Abs. 4 lautet

„(4) Ein Punkt der in den Absätzen 1 bis 3 festgesetzten Gebühren entspricht einem Betrag von

13,60 S.“

2. Nach § 6 wird folgender § 7 angefügt

„§ 7. § 6 Abs. 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 706/1996 tritt mit 1. Jänner 1997 in

Kraft.“

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