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706_1994 AT

706. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 706. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten

Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Spanien am 14. Juni 1994 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten (BGBl. Nr. 277/1965, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 185/1981) hinterlegt.

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