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705_1996 AT

705. Verordnung: Änderung der Pflanzenschutzverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 705. Verordnung: Änderung der Pflanzenschutzverordnung

Auf Grund des § 38 Abs. 1 und des § 42 des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. Nr. 532, wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Pflanzenschutzverordnung, BGBl. Nr. 253/1996, in der Fassung der Verordnung BGBl.

Nr. 336/1996 wird wie folgt geändert

1. Dem § 10 wird folgender Satz angefügt

„Die Ausnahme gilt nicht für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Erzeugnisse gemäß Anhang III

des Pflanzenschutzgesetzes 1995.“

2. § 16 Abs. 4 lautet

„(4) Ein Punkt der in den Absätzen 1 und 3 festgesetzten Gebühren entspricht einem Betrag von

13,60 S.“

3. Nach § 18 wird folgender § 19 samt Überschrift angefügt

„Inkrafttreten der Novellenbestimmungen

§ 19. § 10 letzter Satz und § 16 Abs. 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 705/1996 tritt mit

1. Jänner 1997 in Kraft.“

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