705. Verordnung: Änderung der Pflanzenschutzverordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 38 Abs. 1 und des § 42 des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. Nr. 532, wird im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Pflanzenschutzverordnung, BGBl. Nr. 253/1996, in der Fassung der Verordnung BGBl.
Nr. 336/1996 wird wie folgt geändert
1. Dem § 10 wird folgender Satz angefügt
„Die Ausnahme gilt nicht für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Erzeugnisse gemäß Anhang III
des Pflanzenschutzgesetzes 1995.“
2. § 16 Abs. 4 lautet
„(4) Ein Punkt der in den Absätzen 1 und 3 festgesetzten Gebühren entspricht einem Betrag von
13,60 S.“
3. Nach § 18 wird folgender § 19 samt Überschrift angefügt
„Inkrafttreten der Novellenbestimmungen
§ 19. § 10 letzter Satz und § 16 Abs. 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 705/1996 tritt mit
1. Jänner 1997 in Kraft.“