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705_1992 AT

705. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Kulturabkommens

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 705. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Kulturabkommens

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat das Ministerkomitee des Europarats auf seiner 480. Tagung der Ministerdelegierten vereinbart, daß die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien nicht mehr als Vertragspartei des Europäischen Kulturabkommens (BGBl. Nr. 80/ 1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 476/1992) zu betrachten ist.

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